Das Erbrecht in Griechenland
Geschrieben von Weltenbummler am 6. September 2010 | Abgelegt unter Allgemein
Im Sterbefall eines Erblassers entsteht bei griechischen Immobilien ganz zwangsläufig ein zweistaatlicher oder internationaler Erbrechtsfall. Ein einheitliches Erbrecht in Deutschland das international gültig ist gibt es derzeit noch nicht. Bei einem griechischen Erbrechtsfall, an dem ein Deutscher beteiligt ist muss erst einmal geprüft werden, welches Erbrecht gilt. Nachdem die neue Immobilie im Grundbuch eingetragen ist macht sich der neue Besitzer ein Bild. Bei griechischen Immobilien kann man viele Monate im Jahr die Sonne genießen deshalb lohnt es sich auch an das Terrasse sanieren einer brüchigen Oberfläche zu gehen. Diese Sanierungsarbeiten muss der neue Eigentümer auf eigene Rechnung durchführen. Eine Einbeziehung dieser Kosten in die Nachlassmasse ist nicht zulässig.
Steuerpflicht beim Erbrecht in Griechenland
Im Prinzip ist die uneingeschränkte Steuerpflicht sowohl für Griechen als auch für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Griechenland haben gegeben. Jeglicher Vermögens- oder Nachlasswert, der in Griechenland hinterlassen wird muss nach den griechischen Steuergesetzen versteuert werden. Zwischen dem griechischen und dem deutschen Staat existieren Abkommen, damit die Steuer nicht doppelt bezahlt werden muss. Eine Steuer, die in Griechenland aufgrund einer dortigen Erbschaft entrichtet wurde, kann von einer eventuell in Deutschland fälligen in Abzug gebracht werden.
Es ist bei diesen Betrachtungen immer auch wichtig zu sehen, wo der Erbe seinen Wohnsitz hat. Das gleiche gilt auch vom Erblasser. Der dritte Fakt ist noch die Lage der Immobilie. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.